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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Investmentfonds ohne deutschen Steuerabzug

 



Was ist die Teilfreistellung?

Bei Publikums-Investmentfonds erfolgt für bestimmte inländische Erträge eine zusätzliche Belastung durch die Körperschaftsteuer auf Fondsebene. Um diese Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerlich teilweise freigestellt? Daher spricht man von einer "Teilfreistellung".

Die Höhe des fondsspezifischen Teilfreistellungssatzes richtet sich nach der Art des Fonds (Stand Oktober 2018):

  • 30 % bei Aktienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % Aktienanteil)
  • 15 % bei Mischfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 25 % Aktienanteil)
  • 60 % bei Immobilienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % in Immobilien oder Immobiliengesellschaften)
  • 80 % bei Immobilienfonds mit Auslandschwerpunkt (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften)

Die Zuordnung eines Fonds zu einer Fondskategorie erfolgt auf Basis der Anlagepolitik durch die Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft). Diese teilt die Qualifizierung des Fonds (z.B. Aktien- oder Mischfonds) mit.

 

Tipp

In der Steuerbescheinigung der depotverwaltenden Banken heißt es üblicherweise: "Summe aller positiven Kapitalerträge, Gewinne und Erträge (inkl. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach Teilfreistellung)." Anschließend werden die einzelnen Positionen näher erklärt. Anleger sollten sehr genau prüfen, ob das auch bei ihrer Steuerbescheinigung der Fall ist. Falls der Ausweis nicht erfolgt ist: Die Aufstellung über die Aktienquote, Immobilienquote etc. solltest du bei deinem beim Fondsanbieter anfordern, wenn dir diese nicht bereits unaufgefordert zugegangen ist.

Oft sind diese Zahlen auch bereits im Internet bei den Geschäftsberichten veröffentlicht. Prüfe, wie hoch die maßgebenden Quoten deines Fonds sind. Beträgt zum Beispiel die Aktienquote durchgängig mehr als 50 Prozent, so ist eine Teilfreistellung von 30 Prozent vorzunehmen, die dann im Rahmen der Steuererklärung - und nicht beim Fondsanbieter oder bei der Depotbank - geltend zu machen ist. Wer dies nicht tut, zahlt mitunter zu viel Einkommensteuer auf seine Kapitalerträge.

Was ist die Teilfreistellung?



Welche Fonds sind von der Vorabpauschale betroffen?

Grundsätzlich können alle inländischen und ausländischen Investmentfonds (dazu zählen auch ETFs) von der Vorabpauschale betroffen sein.

Bei ausschüttenden Fonds wird eine eventuell vorgenommene Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale berücksichtigt. Bei einer entsprechend hohen Ausschüttung führt dieses dazu, dass keine Vorabpauschale anfällt. Es ist also davon auszugehen, dass in der Hauptsache thesaurierende Fonds durch die Vorabpauschale betroffen sind.

Welche Fonds sind von der Vorabpauschale betroffen?



Wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf angerechnet?

Ja, bei einer späteren Veräußerung der Fondsanteile werden alle schon besteuerten Vorabpauschalen des Fonds anteilsbezogen vom Veräußerungserlös abgezogen.

So soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf angerechnet?



Was ist die Vorabpauschale?

Die sogenannte Vorabpauschale soll sicherstellen, dass eine bestimmte Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet - auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt. Die Höhe der Vorabpauschale bezieht sich immer auf das Vorjahr. Wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden, werden die bis dahin versteuerten Vorabpauschalen vom Ergebnis des Veräußerungserlöses abgezogen (Veräußerungserlös minus Anschaffungsdaten minus Vorabpauschale).

Das bedeutet, dass sich ein Veräußerungsgewinn mindert (und damit auch die Steuerlast). Bei einem Veräußerungsverlust erhöht die bereits berechnete Vorabpauschale deinen Veräußerungsverlust. Eine doppelte Besteuerung ist also ausgeschlossen.

Die Vorabpauschale wird seit Anfang 2019 erhoben und auch besteuert.

Was ist die Vorabpauschale?

Feldhilfen

Liegt eine Steueraufstellung Deiner ausländischen Bank vor? (Summenerfassung)

Wähle "ja", wenn dir eine zusammengefasste Steueraufstellung deiner ausländischen Bank oder deines ausländischen Kreditinstituts vorliegt.

Diese Steueraufstellung enthält in der Regel Gesamtsummen für:

  • Ausschüttungen
  • Vorabpauschalen
  • Gewinne und Verluste aus Verkäufen
  • bereits einbehaltene Steuerabzugsbeträge (z. B. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)

Tipp: Eine Summenerfassung ist besonders dann sinnvoll, wenn du von deiner Bank eine vollständige Jahresaufstellung oder einen Steuerreport mit Gesamtwerten erhalten hast – z. B. von einem ausländischen Broker oder Onlinebank.

Typische Beispiele für ausländische Broker ohne deutschen Steuerabzug sind:

  • DEGIRO (Niederlande)
  • Interactive Brokers (USA)
  • Lynx Broker (Niederlande / IBKR)
  • etoro (Zypern / Israel)
  • Trading 212 (Großbritannien / EU)
  • Revolut (Großbritannien)
  • Freedom24 (Zypern)
  • flatex.at (Österreich – keine deutsche Abgeltungsteuer)
  • CapTrader (IBKR-Basis)
  • Banx Broker (IBKR-Basis)
Willst du die Angaben für bestimmte Investmentfonds separat erfassen? (Einzelerfassung)

Wähle "ja", wenn du die Angaben für jeden einzelnen Investmentfonds detailliert und getrennt erfassen möchtest.

In der Einzelerfassung kannst du:

  • Käufe und Verkäufe je Fonds angeben
  • erhaltene Ausschüttungen erfassen
  • die Vorabpauschale automatisch berechnen lassen
  • Gewinne und Verluste fondsgenau angeben

Tipp: Erforderliche Angaben findest du in den Jahresaufstellungen Deiner Depotbank oder den Erträgnisaufstellungen Deines Fondsanbieters – dort sind die relevanten Daten für jeden Fonds separat ausgewiesen.

Wurde ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds festgestellt?

Wurde für dich zum 31.12.2024 ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds festgestellt, wähle hier bitte "ja" aus.

Der Freibetrag von 100.000 Euro für Altbestände wird vom Finanzamt festgestellt und verrechnet, sobald Teile des Altbestandes verkauft werden und eine Steuererklärung eingereicht wird. Erst zu diesem Zeitpunkt beginnt das Feststellungsverfahren. Den verbleibenden Freibetrag kann man dem Steuerbescheid des Vorjahres entnehmen. Wurde der Freibetrag vollständig aufgebraucht, wird er jährlich mit Null festgestellt.