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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Hast du eine Nachzahlung für mehrere Jahre erhalten?

Wenn in den Rentenzahlungen für 2025 Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthaltenen sind, müssen die Nachzahlungen gesondert angegeben werden. Ist dies bei dir der Fall, wähle bitte "Ja" aus.

Dabei sind die Nachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2025 nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.

Wichtig

Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind nicht steuerbegünstigt und daher hier nicht einzutragen.

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