Was ist die Opfergrenze?
Wenn du an Deine Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlst, kannst du diese als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzen.
Dies gilt aber nur dann, wenn die Unterhaltsleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu Deinem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Deinem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Deinen Lebensunterhalt und den Deines Partners und Deiner Kinder zu bestreiten. Die Opfergrenze ist demnach die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Deine Unterhaltsleistungen anerkennt.
Die Opfergrenze gilt nicht, wenn Du den Unterhalt an Deinen im Ausland lebenden Partner zahlst und bei Unterhaltsleistungen an Deinen Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Du Unterhaltsleitungen an Deinen mittellosen Lebenspartner zahlst, mit dem Du in einem gemeinsamen Haushalt wohnst.
Was ist die Opfergrenze?
Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Die Opfergrenze legt fest, wie viel von deinen finanziellen Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen (z. B. Eltern) steuerlich anerkannt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass du durch die Unterstützung nicht übermäßig belastet wirst. Die Opfergrenze begrenzt den Betrag, den du absetzen kannst, auf einen Teil deines Nettoeinkommens.
Das Nettoeinkommen umfasst alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld), abzüglich Steuern (Lohn-, Kirchensteuer), Sozialabgaben, Solidaritätszuschlag sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags oder der tatsächlichen Werbungskosten.
Berechnung der Opfergrenze:
- 1 % je volle 500 Euro Nettoeinkommen.
- Maximal werden 50 % des Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt.
- Der Prozentsatz verringert sich um 5 Prozentpunkte pro Kind, für das du Kindergeld erhältst, und um 5 Prozentpunkte für den Ehepartner. Insgesamt kann sich die Opfergrenze um maximal 25 % verringern.
Beispielrechnung:
- Jahresnettoeinkommen: 24.000 Euro
- 1 % je volle 500 Euro: 48 %
- Abzüge: Ehepartner (-5 %), 2 Kinder (-10 %)
- Verbleibend: 33 %
- Opfergrenze: 33 % von 24.000 Euro = 7.920 Euro
Von den 9.000 Euro, mit denen du deine Eltern unterstützt, werden steuerlich nur 7.920 Euro anerkannt. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro, zuzüglich eventuell übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers.
Wie berechnet sich die Opfergrenze?