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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Arbeitnehmer

 



Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?

Einnahmen: Hier werden die Angaben erfasst, die Arbeitnehmer in der Anlage N machen müssen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Beamte und Betriebsrentner. Gib hier bitte die Daten aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung ein.

Ausgaben: Im Bereich Ausgaben machst Du Deine Werbungskosten geltend. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Fortbildungskosten.

Für Ehepaare werden automatisch zwei separate Bereiche für die Einnahmen und die Ausgaben angelegt.

Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?



Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?

Einkünfte mit Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitteilen. Danach bemisst sich der monatliche Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Auch für Personen, die eine Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten, gilt diese Regelung. Gleiches gilt für die Pensionen von Beamten.

Alle geleisteten Zahlungen werden vom Arbeitgeber auf der sogenannten Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Zusätzlich werden diese Daten vom Arbeitgeber auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt, so dass alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung (inkl. der bereits vorausgezahlten Lohnsteuer und die Sozialabgaben) dem Finanzamt bereits vorliegen.

Trotzdem musst du alle Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Weitere Einkünfte im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit

Neben den Einkünften, die auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers ausgewiesen werden, sind selbstverständlich auch alle weiteren Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit in deiner Steuererklärung anzugeben. Teilweise unterliegen diese Einkünfte dem so genannten Progressionsvorbehalt.

Zu folgenden Einnahmen musst du auf der Anlage N Angaben machen:

  • Einkünfte als Grenzgänger nach Österreich, Frankreich oder in die Schweiz (beachte bitte auch zusätzlich die Anlage N-Gre),
  • Einkünfte aus einer Tätigkeit im Ausland, die steuerfrei sind (nach Doppelbesteuerungsabkommen oder Auslandstätigkeitserlass) (beachte bitte auch zusätzlich die Anlage N-AUS),
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen: Diese Einnahmen sind nur steuerpflichtig, soweit sie den Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro, den Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro, den Betreuerfreibetrag von 3.000 Euro oder den Freibetrag von 3.000 Euro für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Bereich überschreiten.
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug: Dies betrifft vor allem Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie Lohnzahlungen von Dritten. Freiwillige Trinkgelder gehören nicht dazu. Diese Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.

Vermögenswirksame Leistungen
Außerdem kannst du mit Steuererklaerung-Polizei.de deinen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, wenn dein Arbeitgeber dir vermögenswirksame Leistungen gewährt hat.

Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?

Feldhilfen

Weitere Einnahmen

Wenn du neben den Einkünften, die bereits auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, weitere Einnahmen im Rahmen als Arbeitnehmer oder aus einer nebenberuflichen Tätigkeit hattest, kannst du diese auf den folgenden Seiten erfassen.

Zu den weiteren Einkünften zählen unter anderem:

  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger) oder einem Ehrenamt,
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z. B. Verdienstausfallentschädigungen oder Ausgleichsleistungen),
  • Einkünfte, die du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast,
  • Einkünfte, die du als Grenzgänger nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz erhalten hast und
  • Vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2025 eingezahlt wurden.
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Hier kommen Sie zum Eingabebereich für Ihre Lohnsteuerbescheinigung.

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Jahresende von Ihrem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben.

Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordern Sie die Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie nicht Ihrer Steuererklärung beifügen, weil die Daten bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Steuerpflichtige Versorgungsbezüge

Hier wird automatisch die Summe aller steuerpflichtigen Versorgungsbezüge aus deinen Lohnsteuerbescheinigungen für das Steuerjahr 2025 angezeigt.

Dazu gehören z. B. Betriebsrenten oder Ruhegehälter aus früheren Dienstverhältnissen.

Die Werte werden anhand deiner Eingaben berechnet und dienen zur Ermittlung deiner steuerpflichtigen Einkünfte.

Werbungskosten

Hier kommst du zum Eingabebereich für Werbungskosten.

Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die dir in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten kannst du steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.

Wenn du keine Werbungskosten angibst oder deine Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen, wird automatisch ein Betrag von 1.230 Euro pauschal ohne Nachweise geltend gemacht.

Tipp: Am besten gibst du auf den folgenden Seiten alle zutreffenden Kosten ein. Steuererklaerung-Polizei.de prüft dann automatisch, ob du so mehr Steuern sparen kannst als mit der Pauschale.