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Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetragen?

Die Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten erfasst du bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Bereich "Weitere Einnahmen > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen".
Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse, die in einem Bundes- oder Landesgesetz oder in einer Rechtsverordnung festgelegt und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen sind, sind stets in voller Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 12 Satz 1 EStG).

Hingegen sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die für öffentliche Dienste gezahlt werden, bis zu 250 Euro monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG). Bei einer ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Körperschaft bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG jährlich 840 Euro der Einnahmen steuerfrei, wenn du keine höheren Ausgaben nachweist.

Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetragen?

Feldhilfen

darin enthaltene Versorgungsbezüge

Trage hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge ein, die Du als Abgeordneter erhalten hast.

Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt, sofern Du keine höheren Werbungskosten geltend machen kannst.

maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Gib hier das Kalenderjahr (Format JJJJ) an, in dem du erstmalig Versorgungsbezüge erhalten hast.

Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrunde gelegt.

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Gib hier die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an.

Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen.

Bei unterjähriger Zahlung: erster Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden

Gib den Zeitraum an, in dem Du im laufenden Jahr 2025 erstmals Versorgungsbezüge erhalten hast.

Hast Du für das ganze Jahr 2025 Versorgungsbezüge erhalten, brauchst Du keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2025 gekürzt, für den Du keine Versorgungsbezüge erhalten hast. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.

Bei unterjähriger Zahlung: letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden

Gib den Zeitraum an, in dem du im laufenden Jahr 2025 erstmals Versorgungsbezüge erhalten hast.

Hast du für das ganze Jahr 2025 Versorgungsbezüge erhalten, brauchst du keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2025 gekürzt, für den du keine Versorgungsbezüge erhalten hast. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.

Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen

Gib die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an. Ein Versorgungsbezug in Sonderfällen ist z.B. ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.

Steuerpflichtige Einnahmen ohne Vergütungen für mehrere Jahre

Gib hier bitte die Vergütungen an, die Du als Abgeordneter erhalten hast.

darin enthaltene Versorgungsbezüge

Trage hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge für mehrere Jahre ein, die Du als Abgeordneter erhalten hast.

Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt, sofern Du keine höheren Werbungskosten geltend machen kannst.

Bestand eine Anwartschaft auf Altersversorgung
(ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung)

Wenn aufgrund der Tätigkeit als Abgeordneter eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung bestand, wähle bitte "ja" aus.

In diesem Fall wird der Altersvorsorgehöchstbetrag gekürzt um den fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost.

Grund

Gib hier den Grund für die erhaltenen Bezüge für mehrere Jahre an.

Erhältst du Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.

Hast du Vergütungen für mehrere Jahre erhalten?

Wenn du Vergütungen für mehrere Jahre erhalten hast, wähle hier bitte "ja" aus.

Werbungskosten

Gib die Höhe der Werbungskosten an, die dir in Verbindung mit der Abgeordnetentätigkeit entstanden sind.

Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre

Gib hier die Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre an.

Erhältst du Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.