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Weitere Einnahmen

 



Wie trägst du Mitarbeiteraktien aus den USA korrekt ein?

Wenn du von deinem US-Arbeitgeber Aktien als Teil eines Mitarbeiterprogramms erhalten hast, musst du diesen Vorteil in deiner deutschen Steuererklärung angeben. In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du das ganz einfach mit Steuererklaerung-Polizei.de machst – und wie du dabei vermeidest, doppelt Steuern zu zahlen.

Wann sind die Aktien steuerpflichtig?

Wenn dir Aktien nicht sofort, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit (sogenannte Vesting-Periode) endgültig übertragen werden, gelten sie als „zugeflossen“. Ab diesem Zeitpunkt gehören sie dir und zählen in Deutschland als zusätzlicher Arbeitslohn – also wie ein Gehalt in Aktienform.

Der Wert der Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung muss in der Steuererklärung angegeben werden und ist in Deutschland steuerpflichtig. In vielen Fällen hat dein US-Arbeitgeber bereits Steuern auf diesen Aktienwert einbehalten. Diese bereits gezahlte US-Steuer kannst du in Deutschland anrechnen lassen, damit du nicht doppelt zahlst.

So erfasst du Mitarbeiteraktien in Steuererklaerung-Polizei.de

Arbeitslohn ohne Steuerabzug eintragen

Navigiere in Steuererklaerung-Polizei.de zu:

"Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" > "Weitere Einnahmen" > "Arbeitslohn ohne Steuerabzug"

Trage dort den vollen Marktwert der übertragenen Aktien ein - z. B. 20.000 Euro.

Ausländische Steuer anrechnen lassen

Gehe zu:

"Ausländische Einkünfte" > "Anzurechnende ausländische Steuern"

Ergänze dort folgende Angaben:

  • Herkunftsland: USA
  • Einkünfte: 20.000 Euro
  • Anzurechnende Steuer: z. B. 10.000 Euro, falls belegbar

Das Finanzamt prüft dann, ob und in welcher Höhe die US-Steuer mit deiner deutschen Steuer verrechnet werden kann.

Zusätzliche Angaben für das Finanzamt (empfohlen)

Ergänze deine Steuererklärung am besten mit einer kurzen Erläuterung im Bereich "Nachricht ans Finanzamt".

Beispiel: Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms meines US-Arbeitgebers wurden mir im Jahr 2024 Aktien im Gesamtwert von 20.000 Euro übertragen. Davon wurden 50 % (10.000 Euro) als pauschale Steuer einbehalten. Ich beantrage die Anrechnung dieser ausländischen Steuer gemäß DBA Deutschland–USA.

Belege einreichen (empfohlen)

Reiche Unterlagen deines Arbeitgebers oder Brokers mit deiner Steuererklärung ein, aus denen der Marktwert der übertragenen Aktien sowie die Höhe der einbehaltenen ausländischen Steuer hervorgehen. Auch wenn die Vorlage dieser Nachweise nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfiehlt sich die Einreichung, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden und die Anrechnung der ausländischen Steuer nachvollziehbar zu belegen.

Tipp: Nach der Abgabe der Steuererklärung hast du bei Steuererklaerung-Polizei.de die Möglichkeit, die Belege elektronisch einzureichen.

Was gilt beim späteren Verkauf der Aktien?

Wenn du die Aktien später verkaufst und einen Gewinn machst, musst du diesen Gewinn in Deutschland versteuern. Das nennt sich Kapitalertragsteuer. Der Wert, den die Aktien beim Erhalt hatten (z. B. 20.000 Euro), gilt dabei als „Startwert“. Nur der Gewinn darüber hinaus muss versteuert werden.

Beispiel: Du verkaufst die Aktien später für 25.000 Euro. Da der Einstandswert 20.000 Euro beträgt, müssen nur 5.000 Euro versteuert werden.

Wie trägst du Mitarbeiteraktien aus den USA korrekt ein?



Steuererleichterungen für freiwillige Helfer in Impf- und Testzentren

Freiwillige Helfer in Impf- und Testzentren konnten in den Jahren 2020 bis 2022 bereits von Steuererleichterungen profitieren, und diese Regelungen gelten auch für 2023.

Die Regelungen sind bundeseinheitlich und betreffen die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Helfer, die direkt an Impfungen oder Tests beteiligt sind, können die Übungsleiterpauschale nutzen, während die Ehrenamtspauschale für diejenigen gilt, die in der Verwaltung oder Organisation tätig sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuererleichterungen nur gelten, wenn der Arbeitgeber eine gemeinnützige Einrichtung oder ein öffentlicher Arbeitgeber ist, nicht jedoch für Arztpraxen oder private Testzentren.

Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale greifen nur für nebenberufliche Tätigkeiten, die in der Regel weniger als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle in Anspruch nehmen oder eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 14 Stunden haben. Diese Pauschalen sind Jahresbeträge und können nicht zeitanteilig aufgeteilt werden.

Arztpraxen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Wenn Ärzte Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen also eine Prämie für die zusätzliche Arbeit zahlen, kann dafür nicht die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen werden.

Die Pauschalen von 3.000 Euro bzw. 840 Euro können vom Arbeitgeber auch bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Dann muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aber schriftlich bestätigen, dass die jeweilige Pauschale nicht bereits anderweitig "verbraucht" wird.

Steuererleichterungen für freiwillige Helfer in Impf- und Testzentren



Welche steuerfreien Aufwandsentschädigungen musst du angeben?

Wenn du steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten hast, trage diese bitte ein. Dies betrifft beispielsweise Aufwandsentschädigungen, die du aus öffentlichen Kassen, einer Bundes- oder einer Landeskasse, erhalten hast.

Doch meist erhalten Arbeitnehmer eine steuerfreie Aufwandsentschädigung aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Dieses kann eine Tätigkeit sein als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder im Sportbereich oder als Künstler wie Chorleiter oder Musiker, und auch als Pfleger von kranken, alten oder behinderten Menschen kannst du eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Es muss sich um eine pädagogische oder eine pflegende Tätigkeit handeln.

Vergütungen für eine solche begünstigte nebenberufliche Tätigkeit bleiben bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.

Der Freibetrag von 3.000 Euro wird pro Person nur einmal gewährt, auch wenn du mehrere begünstigte Tätigkeiten ausübst. Er ist also personenbezogen und nicht tätigkeitsbezogen. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag. Daher bleiben Vergütungen bis zum Höchstbetrag auch dann steuerfrei, wenn du die begünstigte Tätigkeit nicht während des ganzen Jahres ausübst.

So kannst du als Unterstützer einer solchen Organisation einen Teil oder deine komplette Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten. Alle Beträge, die die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro übersteigen, musst du allerdings versteuern. Ist deine Aufwandsentschädigung geringer als 3.000 Euro, kannst du nur den geringeren Betrag geltend machen.

Beispiel

Frau Meier unterrichtet an einer Musikschule und bekommt hierfür jährlich 2.800 Euro. Zusätzlich betreut sie an der Grundschule eine Turngruppe und erhält dafür noch einmal 400 Euro im Jahr. Beide Tätigkeiten werden nach § 3 Nr. 26 EStG steuerlich begünstigt, aber insgesamt nur bis zu 3.000 Euro. Die restlichen 200 Euro muss Frau Meier versteuern.

Welche steuerfreien Aufwandsentschädigungen musst du angeben?



Was ist die „Besondere Grenzgängerregelung“?

Diese Regelung betrifft Pendler, die in Deutschland leben und zum Arbeiten nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz pendeln. Dies ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Wenn du in einem dieser Länder arbeitest, musst du dein Einkommen in Deutschland versteuern und nicht in dem Land, in dem du arbeitest. Das gilt jedoch nur, wenn dein Wohn- und Arbeitsort in der Grenzzone des entsprechenden Landes liegt. Für Frankreich beträgt die Grenzzone 20 km beiderseits der Grenze, für Österreich sind es 30 km. In der Schweiz gibt es eine solche Grenzzone nicht.

Auch mit Belgien gab es bis 2003 eine besondere Grenzgängerregelung. Doch seit 2004 gilt hier die allgemeine Regelung. Das bedeutet für Grenzgänger nach Belgien: Der Arbeitslohn ist nicht mehr im Wohnsitzstaat Deutschland, sondern im Tätigkeitsstaat Belgien zu versteuern. In Deutschland werden die Einkünfte steuerfrei gestellt, jedoch in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Hingegen gibt es für Einpendler aus Belgien nach Deutschland eine besondere Steuerregelung: Belgien als Wohnsitzstaat stellt die in Deutschland als Tätigkeitsstaat versteuerten Arbeitslöhne steuerfrei und bezieht sie lediglich in den Progressionsvorbehalt ein. Diese Einkünfte werden aber bei der belgischen Gemeindesteuer miterfasst, die als Zusatzsteuer zur Einkommensteuer zu zahlen ist. Zum Ausgleich dieser belgischen Gemeindesteuer wird die deutsche Einkommen- und Lohnsteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, pauschal um 8 % vermindert.

Was ist die „Besondere Grenzgängerregelung“?



Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?

In der Steuererklärung musst du in der "Anlage N" auch Arbeitslohn eintragen, von dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Dies kommt in Betracht für Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie für Arbeitslohn, der von Dritten gezahlt wurde und der Arbeitgeber nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war.

Tipp

Solche Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.

Wichtig: Einen Minijob musst du hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Die Einkünfte aus dem Minijob musst du dann nicht in der Steuererklärung angeben.

Möglich ist es aber auch, dass der Minijob monatlich nach Lohnsteuermerkmalen versteuert wird (ELStAM). Dann ist der Minijob auch in der Einkommensteuererklärung unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigungen“ zu erklären. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dir eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen.

Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?



Wann und wie muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?

Die Steuererklärung für Grenzgänger wirft bei vielen Arbeitnehmern Fragen auf: Wer in Deutschland wohnt, aber regelmäßig in einem Nachbarland arbeitet, ist nicht automatisch steuerlich korrekt eingeordnet. Entscheidend sind die Sonderregelungen der Doppelbesteuerungsabkommen. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, wann Einkünfte als Grenzgänger einzutragen sind, welche Anlagen zur Steuererklärung gehören und wann der Progressionsvorbehalt greift.

Wer gilt steuerlich als Grenzgänger?

Als Grenzgänger gelten Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und regelmäßig zur Arbeit in ein benachbartes Ausland pendeln, etwa nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die tatsächliche Rückkehr an den deutschen Wohnsitz.

Wichtig: Die Grenzgängereigenschaft entsteht nicht automatisch, sondern nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden.

Wo wird der Arbeitslohn besteuert?

Grundsätzlich gilt: Arbeitslohn wird dort besteuert, wo die Arbeit ausgeübt wird. Für Grenzgänger sieht das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen jedoch häufig eine Ausnahme vor:

Der Arbeitslohn wird in Deutschland versteuert, obwohl die Tätigkeit im Ausland erfolgt.

  • Der gesamte Arbeitslohn unterliegt der deutschen Einkommensteuer.
  • Im ausländischen Staat fällt regelmäßig keine oder nur eine begrenzte Quellensteuer an.
  • Es gibt keinen Progressionsvorbehalt, weil der Arbeitslohn nicht steuerfrei ist, sondern regulär in Deutschland besteuert wird.
Grenzgänger Steuererklärung: Wo trage ich den Arbeitslohn ein?

Bist du Grenzgänger im steuerlichen Sinne, erfolgt die Eintragung wie folgt:

  • Anlage N für den regulären Arbeitslohn
  • zusätzlich Anlage N-GRE, nur wenn du in Baden-Württemberg wohnst und in Frankreich, Österreich oder der Schweiz arbeitest

Wichtig: Die Anlage N-AUS darfst du in diesem Fall nicht verwenden. Grenzgängerregelung und Anlage N-AUS schließen sich gegenseitig aus.

Grenzgänger oder kein Grenzgänger – die Abgrenzung

Du giltst als Grenzgänger, wenn:

  • du regelmäßig an deinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrst.
  • du die zulässige Anzahl an Nichtrückkehrtagen einhältst (zum Beispiel Schweiz: maximal 60 Tage).
  • dein Arbeitslohn in Deutschland besteuert wird.

Folge: Eintragung in Anlage N (und ggf. Anlage N-GRE), kein Progressionsvorbehalt.

Du giltst nicht als Grenzgänger, wenn:

  • du zu häufig nicht an den deutschen Wohnsitz zurückkehrst.
  • du überwiegend im Ausland wohnst oder arbeitest.
  • du weitere ausländische Einkünfte hast, die nicht unter die Grenzgängerregelung fallen.

Dann gilt meist: Besteuerung im Arbeitsstaat. Der Arbeitslohn ist in Deutschland häufig steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für andere Einkünfte über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

=> Eintragung: Anlage N-AUS.

Besonderheiten je nach Land
  • Frankreich und Österreich: Grenzgänger versteuern ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Deutschland.
  • Schweiz: Der Arbeitgeber darf 4,5 Prozent Quellensteuer einbehalten. Diese wird regelmäßig auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Sonderfall: Beamte und öffentlicher Dienst

Bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt eine Sonderregel: Das Einkommen wird grundsätzlich im Staat des Arbeitgebers besteuert, auch wenn die übrigen Voraussetzungen einer Grenzgängersituation vorliegen.

Fazit

Die Steuererklärung für Grenzgänger hängt entscheidend davon ab, wo der Arbeitslohn steuerlich zugeordnet wird. Wer die Grenzgängerregelung erfüllt, erklärt sein Einkommen wie inländischen Arbeitslohn und vermeidet den Progressionsvorbehalt. Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, ist die Anlage N-AUS erforderlich. Eine saubere Abgrenzung reduziert Rückfragen des Finanzamts und verhindert unnötige steuerliche Nachteile.

Elektronischen Steuererklärung ohne Anlage N-GRE

In der Praxis kann es vorkommen, dass die Anlage N-GRE in einzelnen elektronischen Steuerprogrammen nicht gesondert unterstützt wird, zum Beispiel bei der Nutzung von Steuererklaerung-Polizei.de  In diesen Fällen bedeutet das nicht automatisch, dass die Grenzgängerangaben verloren gehen.

Sofern dein Arbeitslohn vollständig in Deutschland steuerpflichtig ist, wird er weiterhin korrekt in der Anlage N erklärt. Die für Grenzgänger relevanten Zusatzinformationen (etwa zum ausländischen Arbeitgeber oder zur Grenzgängereigenschaft) sollten dann im vorgesehenen Freitext- oder Erläuterungsfeld der Steuererklärung ergänzt werden.

Empfehlenswert ist es außerdem, eine kurze schriftliche Erläuterung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung erfüllt sind. Das erleichtert dem Finanzamt die Einordnung und reduziert Rückfragen.

Wichtig: Auch wenn die Anlage N-GRE technisch nicht auswählbar ist, bleibt die materielle Steuerpflicht unverändert. Entscheidend ist, dass der Arbeitslohn korrekt als in Deutschland steuerpflichtig erklärt wird.

Wann und wie muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?



Muss ich meinen Minijob in der Einkommensteuererklärung angeben?

Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 556 Euro nicht übersteigt. Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts umfasst maximal 12 Monate.

Steuern und Sozialversicherung

In einem Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge.

Steuererklärung

Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung wählt. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung und muss die entsprechenden Daten in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Mindestlohn-Anpassung

Zum 1.1.2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Zeitstunde steigen. Damit wird sich die Minijobgrenze auf 556 Euro (2025) erhöhen.

Grenzen für Minijobs

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs kann innerhalb eines Kalenderjahres maximal zweimal überschritten werden. Eine Überschreitung ist nur bis zu zwei Monate innerhalb eines Jahres zulässig und darf insgesamt maximal 6.456 Euro (bzw. in Ausnahmefällen bis zu 7.532 Euro) pro Jahr betragen.

Muss ich meinen Minijob in der Einkommensteuererklärung angeben?

Feldhilfen

Hast Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter,
  • aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
  • aus öffentlichen Kassen erhalten?

Wähle "ja", wenn Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus öffentlichen Kassen erhalten hast.

Dies umfasst zum Beispiel Vergütungen für Deine Tätigkeit als Übungsleiter, Entschädigungen aus ehrenamtlichen Engagements oder Zahlungen, die Du von öffentlichen Kassen erhalten hast und die gemäß § 3 des Einkommensteuergesetzes als steuerfrei gelten.

Hast du Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten?

Wähle "ja", wenn du Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten hast, der nicht bereits im Bereich "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" erfasst wurde.

Hattest du ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?

Wähle "ja", wenn du Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)

  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast.

Du musst in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. Steuererklaerung-Polizei.de fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.

Hast du in Deutschland gelebt und bist als Grenzgänger
  • nach Frankreich,
  • Österreich oder
  • in die Schweiz gependelt?

Wenn du in Deutschland lebst und zum Arbeiten nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz pendelst, wähle hier "ja" und fülle die nachfolgenden Seiten aus.

Möchtest du einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen?

Wähle "ja", wenn Du die Arbeitnehmersparzulage beantragen willst. 

Weitere Einnahmen

Summe der weiteren Einnahmen aus:

  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen,
  • Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug,
  • Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer,
  • Einkünften als Grenzgänger und der
  • Arbeitnehmersparzulage.