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Kranken-/Pflegeversicherung für andere Personen

 



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind absetzbar?

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben abziehbar – aber nur für die sogenannte Basisabsicherung.

Bei gesetzlich Versicherten kürzt das Finanzamt den Beitrag um 4 % pauschal, da dieser Anteil das Krankengeld abdeckt. Die Kürzung erfolgt nur, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Privatversicherte können ebenfalls nur den Basisbeitrag absetzen. Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer) zählen nicht dazu. Sie sind nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen:

  • 1.900 Euro jährlich für Arbeitnehmer und Rentner
  • 2.800 Euro jährlich für Selbstständige

Solange diese Beträge nicht überschritten sind, können auch andere Versicherungen geltend gemacht werden – z. B. Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Da es sich um Basisabsicherung handelt, sind die vollen Beiträge abziehbar – auch wenn sie den gemeinsamen Höchstbetrag von 3.800 Euro (2 × 1.900 Euro) übersteigen. Weitere Versicherungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind absetzbar?



Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen du als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von dir (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machst, kannst du die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.

Bitte vergiss nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.

Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Feldhilfen

Hast du Beiträge für die Kranken-/Pflegeversicherung anderer Personen bezahlt?

Wähle Ja, wenn du Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet hast.

"Andere Personen" sind beispielsweise:

  • Kinder, für die du kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag hast
  • eingetragene/r Lebenspartner/in

Wichtig: Hast du Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.

Steuer-ID

Trage hier die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, für die Du Beiträge in die Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt hast.

Name, Vorname und Geburtsdatum der mitversicherten Person

Trage hier Name, Vorname und Geburtsdatum der mitversicherten Person ein, für die Du Beiträge in die Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt hast.

Übernommene Beiträge zur Basiskrankenversicherung

Trage hier die für eine dritte Person gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ein.

Übernommene Beiträge zur Pflegepflichtversicherung

Trage hier die für eine dritte Person gezahlten Pflegeversicherungsbeiträge ein.

Erhaltene Erstattungen

Trage hier die Summe der Erstattungen ein, die Du von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung für eine dritte Person erhalten hast.

Übernommene Beiträge Wahlleistungen

Trage hier die für eine dritte Person gezahlten Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen ein, z.B. Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankengeld.

Summe der Versicherungsbeiträge (abzgl. Erstattungen)

Versicherungsbeiträge für Dritte