Feldhilfen
Willst du Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau geltend machen?
Wähle "ja", wenn du Sonderabschreibungen nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau) für dieses Objekt erfassen möchtest.
Nach § 7b EStG können für neue Mietwohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den drei Folgejahren Sonderabschreibungen von jeweils bis zu 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden (BMF-Schreiben vom 21.09.2021).
Förderfähig sind Wohnungen, wenn
- der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2023 und 30.09.2029 erfolgt ist,
- die Herstellungs- oder Anschaffungskosten max. 4.000 Euro/m² betragen und
- die Gesamtkosten nicht über 5.200 Euro/m² liegen,
- die Wohnung in der EU liegt und mind. 10 Jahre vermietet wird (Anschaffungsjahr + 9 Jahre),
- und das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt.
Die maximale Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt 2.000 Euro/m² Wohnfläche.
Hinweis: Erwerb ist auch förderfähig, wenn der Kaufvertrag bis zum Jahresende der Fertigstellung abgeschlossen wird.
Wichtig: Die Sonderabschreibung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar. Die Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist jedoch nur erforderlich, wenn du Gewinneinkünfte erzielst. Bei Vermietungseinkünften entfällt diese Prüfung.
Tipp: Wohnungen mit Bauantrag oder Bauanzeige im Jahr 2022 sind vom § 7b EStG ausgeschlossen.
Gesetzgeber-Hinweis: Aufgrund steigender Baukosten könnte eine Anpassung der Fördergrenzen (4.000 Euro /5.200 Euro) notwendig werden.
Beschreibung
Gib hier eine Beschreibung der vorgenommenen Sonderabschreibungen nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau) für das Objekt an.
Beispiel: Neubau Mietwohnung, Fertigstellung Mai 2025.
Falls sich die Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr geändert haben oder erstmalig beansprucht werden, mach bitte detaillierte Angaben zu den Anschaffungskosten, der Nutzungsdauer und weiteren relevanten Details im Feld "Erläuterung".
Abschreibung erfolgt ...
In diesem Feld wählst du aus, wie die Abschreibung für das Objekt vorgenommen wird. Dir stehen zwei Optionen zur Verfügung:
laut Erläuterung:
Wähle diese Option, wenn die Abschreibung im aktuellen Jahr erstmalig vorgenommen wird oder sich gegenüber dem Vorjahr geändert hat
Beispiel: Du hast die Nutzungsdauer angepasst, es gab Veränderungen bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, oder neue Sonderabschreibungen wurden beantragt.
wie im Vorjahr:
Diese Option ist zu wählen, wenn die Abschreibungen unverändert übernommen werden, also keine Änderungen bei den Kosten, der Nutzungsdauer oder der Berechnungsweise vorliegen.
Beispiel: Du setzt die lineare Abschreibung aus dem Vorjahr fort, ohne Anpassungen oder Sonderregelungen.
Erläuterung
Im Feld "Erläuterung" sind Angaben zu neu gebauten Mietwohnungen erforderlich, für die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend gemacht wird.
Erforderliche Angaben:
- Anschaffungskosten: Gesamtkosten (inkl. Bau- und Nebenkosten).
- Fertigstellungsdatum: Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
- Nutzungsdauer: Lineare Abschreibung (2 %) plus Sonderabschreibung (5 % jährlich für maximal 4 Jahre).
- Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 01.09.2018 und 30.09.2029, Einhaltung der Baukostenobergrenze (max. 4.800 Euro/m² Wohnfläche).
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus wurde am 15.08.2025 fertiggestellt und seitdem vermietet. Die Baukosten betrugen 1.000.000 Euro, der Bauantrag wurde am 01.10.2023 gestellt. Es werden die lineare Abschreibung (20.000 Euro jährlich) und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG (50.000 Euro jährlich für 4 Jahre) geltend gemacht. Die Baukosten liegen unter der Obergrenze.