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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie triffst du die Wahl der Veranlagungsart?

Ehepaare können sich in jedem Jahr entscheiden, ob sie sich einzeln oder zusammen veranlagen lassen. Deine Wahl trägst du entweder auf der Steuererklärung ein oder gibst eine einfache Erklärung ab. Bei der Nutzung von Steuererklaerung-Polizei.de gibt dir das Programm eine Empfehlung, welche Abgabeart lukrativer für dich ist.

Steuererklaerung-Polizei.de setzt bei Verheirateten voraus, dass i.d.R. die Zusammenveranlagung für verheiratete Steuerpflichtige die bessere Wahl ist und auch die höhere Steuererstattung erwirtschaftet. Daher werden auf den folgenden Seiten alle Angaben für die Abgabe der Steuererklärung eines zusammenveranlagten Ehepaares abgefragt.

Rufe - nachdem du alle notwendigen Daten erfasst hast - die Seite "Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuerschuld" auf, indem du im oberen Bereich auf "Steuererstattung" bzw. "Nachzahlung" klickst. Nur wenn du verheiratet bist, kannst du dann auf der Berechnungsseite den "Veranlagungscheck" aufrufen.

Wenn dir das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, hast du die Möglichkeit, den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann / Lebenspartner A und die Ehefrau / Lebenspartner B aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern per ELSTER bei deinem Finanzamt einzureichen.

Die Übersicht der Steuerberechnung zeigt die Ergebnisse der getrennten und der Zusammenveranlagung. Du kannst dann wählen, in welcher Form du deine Steuererklärung abgeben willst. Wähle dazu entweder „Weiter zur Abgabe Zusammenveranlagung“ bzw. „Weiter zur Abgabe Getrennte Veranlagung“.

Bitte beachte, dass bei der Einzelveranlagung für Ehegatten technisch zwei Steuererklärungen abgegeben werden. Im ersten Schritt gibst du dann die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald diese übertragen wurde, kannst du die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.

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