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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie funktioniert die Abgabe der Einzelveranlagung für Ehegatten mit Steuererklaerung-Polizei.de?

Wollen sich Verheiratete getrennt veranlagen, ist dies mit Steuererklaerung-Polizei.de auch möglich. Du gibst in diesem Fall alle Daten für den Ehemann und die Ehefrau wie im Fall der Zusammenveranlagung auf den Eingabeseiten ein.

Gehe - nachdem Du alle notwendigen Daten erfasst hast - auf die Seite "Steuererklärung abgeben". Dort wird Dir angezeigt, wie hoch die zu erwartende Steuerschuld jeweils bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung ausfällt. Wenn Dir das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, hast Du die Möglichkeit den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann und die Ehefrau aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung für Ehegatten bei Deinem Finanzamt einzureichen.

Im ersten Schritt gibst Du die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald die Steuererklärung übertragen wurde, kannst Du die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten müssen beide Ehepartner die Steuererklärung zusammen abgeben, da eine Bearbeitung beim Finanzamt erst erfolgt, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Desweiteren kann die getrennte Veranlagung nur elektronisch abgeben werden.

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