Einspruch oder schlichte Änderung?
Hast du Fehler in Deinem Bescheid entdeckt oder gute Gründe gegen eine Streichung gesammelt, lege Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid ein.
Ab Erhalt des Steuerbescheids hast Du einen Monat Zeit für Deinen Einspruch. Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein formloses Einspruchsschreiben - auch ohne Gründe. Du kannst die Gründe später noch ans Finanzamt schicken oder den Einspruch zurückziehen - ohne Risiko oder Kosten. Vorlagen findest Du in unseren Musterbriefen.
Willst Du jedoch nur noch einen Nachweis für eine bestimmte Aufwendung nachreichen, der in einer Schublade aufgetaucht ist, reicht die sogenannte schlichte Änderung. Der Unterschied zum Einspruch ist, dass das Finanzamt nur diesen Punkt in Deinem Steuerbescheid ändern darf.
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