Was unterliegt der Schenkungsteuer?
Der Schenkungsteuer unterliegen Schenkungen unter Lebenden.
Als Schenkung gilt unter anderem
- jede freigebige Zuwendung,
- die Bereicherung, die ein Ehegatte bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt,
- was als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird,
- was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt.