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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was unterliegt der Schenkungsteuer?

Der Schenkungsteuer unterliegen Schenkungen unter Lebenden.

Als Schenkung gilt unter anderem

  • jede freigebige Zuwendung,
  • die Bereicherung, die ein Ehegatte bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt,
  • was als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird,
  • was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt.