Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung? Es gelten persönliche Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis: für den Ehegatten 500.000 Euro für Lebenspartner je 500.000 Euro für Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro für Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder je 400.000 Euro für Enkel je 200.000 Euro und für die anderen Personen der Steuerklassen I je 100.000 Euro für Personen der Steuerklasse II je 20.000 Euro für Personen der Steuerklasse III je 20.000 Euro RechnerBrutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.