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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit, es wird auch für die Dauer einer von der Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt.

Wenn du von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährst oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hast, bist du verpflichtet, dich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wenn du erst später von deiner Kündigung erfährst, musst du innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldest du dich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass du in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig warst. Hier können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. Eine ABM-Maßnahme führt allerdings nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung.