Du willst Deine Einkommensteuererklärung erneut abgeben?
Wenn du einen Fehler in deiner Steuererklärung entdeckt hast, kannst du diese auch nach der Abgabe noch korrigieren. Wie du vorgehst, hängt davon ab, ob und wie deine Erklärung bereits ans Finanzamt übermittelt wurde.

Fall 1: Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt
Kein Problem – du kannst deine Daten in Steuererklaerung-Polizei.de jederzeit anpassen und die Steuererklärung erneut elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt verarbeitet automatisch die zuletzt übermittelte Version deiner Erklärung. Eine gesonderte Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich.
Fall 2: Steuererklärung bereits elektronisch eingereicht (zertifiziert oder mit Identifikation)
Auch in diesem Fall kannst du deine Steuererklärung erneut an das Finanzamt übermitteln.
Tipp: Informiere dein zuständiges Finanzamt vorab telefonisch, dass du eine korrigierte Erklärung senden. So vermeidest du, dass dein ursprünglicher Steuerfall bereits bearbeitet oder der Bescheid erstellt wird.
Fall 3: Steuerbescheid bereits erhalten
Liegt dir bereits ein Steuerbescheid vor, ist eine neue Abgabe nicht mehr ausreichend. In diesem Fall musst du formell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um eine Korrektur zu ermöglichen.
Ein entsprechendes Muster findest du in unseren Mustervorlagen unter dem Titel: „Einspruch wegen Irrtums“.
Fragen oder Unterstützung?
Unser Kundenservice hilft dir gerne weiter: [email protected]
Auf Wunsch rufen wir dich auch gerne zurück.
Bewertungen des Textes: Du willst Deine Einkommensteuererklärung erneut abgeben?
3.41
von 5
Anzahl an Bewertungen: 160