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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was ist der Datenabruf?

Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Steuererklaerung-Polizei.de. Über den Datenabruf kannst du personenbezogene Daten, die bei deinem Finanzamt über dich gespeichert sind, abrufen und direkt in deine Steuererklärung importieren.

Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d. h. im Jahr 2026 können die Daten für 2025, 2024, 2023 und 2022 abgerufen werden.

Nach der einmaligen Freischaltung des Datenabrufs stellt die Finanzverwaltung deine Daten in der Regel innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir dich per E-Mail. Alle Daten kannst du dann über die Seite "Meine Steuererklärung" auch in deinen Steuerfall importieren. Sollte dein Finanzamt neue Daten für dich bereitstellen, benachrichtigen wir dich zukünftig automatisch.

Folgende, bei der Steuerverwaltung zu deiner Person gespeicherte Daten, werden dir im Rahmen der sogenannten "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt) durch die Finanzverwaltung bereitgestellt:

  • Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
  • Informationen zur Religionszugehörigkeit
  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
  • Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen - insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorgeaufwendungen
  • Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
  • Beiträge zur Riester-Rente
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosen-, Eltern- oder  Krankengeld

Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, zukünftig weitere elektronische Daten zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Datenabruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u. a.:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Teile der Anlage V (z. B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
  • Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
  • Grad der Behinderung

Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geschaffen werden.

Mit dem Datenabruf können die genannten Informationen angezeigt und auch automatisch in deine Einkommensteuererklärung übernommen werden. Auch wenn du elektronische Daten abrufst und übernimmst, können alle Angaben anschließend immer noch manuell ändern und ggf. korrigieren.

Wichtig: Nimmst du Änderungen vor, weil deiner Meinung nach dem Finanzamt fehlerhafte oder veraltete Daten vorliegen, solltest du die Änderung auch gegenüber dem Fiskus nachweisen. Ansonsten werden die von dir gemachten Änderungen sehr wahrscheinlich wieder zu deinem Nachteil gestrichen.

Wenn du den Datenabruf in Steuererklaerung-Polizei.de freigeschaltet hast, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über dich gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.

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