Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?
Du kannst den elektronischen Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung auch für andere Personen wie deinen Ehepartner, Lebensgefährten oder deine Kinder mit Steuererklaerung-Polizei.de nutzen und einrichten. Da das Steuergeheimnis jedoch oberste Priorität hat, muss die andere Person dich ausdrücklich dazu autorisieren.
Starte in deinem Kundenkonto über "Einstellungen" den "Datenabruf" und klicke auf "Automatischen Datenabruf für eine weitere Person einrichten".
Trage nun den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, deren Daten du zukünftig elektronisch über Steuererklaerung-Polizei.de abrufen willst.
Die Person (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind) erhält in Kürze einen Brief mit einem Freischaltcode per Post vom Finanzamt zugesandt. Sobald die Person den Freischaltcode an dich weitergegeben hat, trage diesen in deinem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de ein – jetzt kannst du die Daten für diese Person ebenfalls abfragen.
Hinweis: Die Berechtigung zum Datenabruf kann jederzeit in unserem Kundenkonto widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.
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