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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie schaltest du den Datenabruf frei, wenn du bereits bei ELSTER registriert bist?

Wenn du bei ELSTER registriert bist, erhältst du keinen Freischaltcode per Post. In diesem Fall musst du den Datenabruf direkt in deinem ELSTER-Benutzerkonto freischalten. Dazu benötigst du einen sogenannten Abrufcode.

Liegt dir für ELSTER noch kein Abrufcode vor, logge dich zunächst im Mein-Elster-Portal ein:

Gehe dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wähle dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wähle "Zustimmung und Abrufcode".

Du erhältst deinen Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Freischaltung des Datenabrufs mit Abrufcode

Wenn dir der Abrufcode für ELSTER bereits vorliegt, kannst du sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Steuererklaerung-Polizei.de weitermachen.

Gehe zum Mein-Elster-Portal und melde dich an:

  • Nachdem du dich bei Mein ELSTER eingeloggt hast, wähle "Formulare & Leistungen", dann "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.
  • Unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" findest du den Antrag der forium GmbH. Klicke auf das Häkchen-Symbol, um den Antrag zu genehmigen.
  • Gib auf der nächsten Seite deine PIN und den Abrufcode ein und klicke auf "Antrag genehmigen".
  • Steuererklaerung-Polizei.de (forium GmbH) hat nun die Berechtigung, deine elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen.

Du erhältst eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, wenn neue Daten für dich verfügbar sind. 

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