Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen: Wann lohnt es sich?
Wenn du durch deinen Steuerbescheid finanziell benachteiligt wirst, kannst du Einspruch einlegen. Das lohnt sich insbesondere, wenn das Finanzamt bestimmte Kosten nicht anerkannt hat oder Berechnungsfehler vorliegen. Im Folgenden erfährst du, in welchen Fällen ein Einspruch sinnvoll ist und worauf du dabei achten solltest.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich, wenn du durch die Festsetzung finanziell benachteiligt wirst. Häufige Gründe dafür sind:
- Vergessene Aufwendungen: Du hast bestimmte Kosten (z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben) nicht in deiner Steuererklärung angegeben und möchtest dies nachträglich korrigieren.
- Nicht anerkannte Werbungskosten: Das Finanzamt hat beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder Arbeitsmittel nicht berücksichtigt.
- Nicht berücksichtigte haushaltsnahe Dienstleistungen: Ausgaben für Handwerkerleistungen oder Haushaltshilfen wurden nicht anerkannt.
- Nicht angewendete steuerzahlerfreundliche Urteile: Das Finanzamt hat aktuelle Urteile oder Verwaltungsanweisungen nicht beachtet, die zu einer günstigeren Besteuerung führen könnten.
- Fehlerhafte Berechnung: Es können auch Rechenfehler des Finanzamts vorliegen, die zu einer höheren Steuerlast führen.
Tipp: „Erläuterung zur Festsetzung“ genau prüfen
Achte besonders auf die „Erläuterung zur Festsetzung“ im Steuerbescheid. Dieser Abschnitt befindet sich unter der Berechnung und enthält detaillierte Hinweise darauf, warum das Finanzamt bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat.
Sollten die Gründe unklar oder widersprüchlich sein, kann es sinnvoll sein, direkt beim Finanzamt nachzufragen. Oft lassen sich Unstimmigkeiten in einem kurzen Telefonat klären, ohne dass du formal Einspruch einlegen musst.
Fazit: Einspruch gegen den Steuerbescheid gut prüfen
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich finanziell lohnen, wenn begründete Einwände vorliegen. Prüfe den Bescheid daher sorgfältig, insbesondere die Erläuterungen zur Festsetzung. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf beim Finanzamt oder die Beratung durch einen Steuerberater weiter.
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