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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


So richtest du den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!

Auf dieser Seite wird dir eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.

Wenn du noch keine Berechtigung für den Datenabruf in deinem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de erteilt hast, klicke einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten

Gib nun deinen Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und deine Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Steuererklaerung-Polizei.de einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.

Wichtig: Du kannst bei Steuererklaerung-Polizei.de für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Hast du mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.

2. Freischaltung für den Datenabruf

Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird dir eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob du bereits bei ELSTER registriert bist oder nicht.

A. Du bist nicht bei ELSTER registriert:

Falls du nicht bei ELSTER registriert bist, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Du erhältst innerhalb von wenigen Tagen automatisch von deinem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").

Rufe nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei Steuererklaerung-Polizei.de die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertrage den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätige die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt deine Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir dich per E-Mail. Alle Daten kannst du dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in deinen Steuerfall importieren. Sollte dein Finanzamt neue Daten für dich bereitstellen, benachrichtigen wir dich zukünftig automatisch.

Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.

Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall musst du erneut einen Antrag stellen.

B. Du bist bereits bei ELSTER registriert:

Wenn du bereits ein aktives ELSTER-Konto hast, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufs direkt online in deinem ELSTER-Benutzerkonto. Einen Freischaltcode per Post erhältst du in diesem Fall nicht automatisch.

Gehe wie folgt vor:

  1. Melde dich im Portal "Mein ELSTER" unter www.elster.de an.
  2. Navigiere zu:
    Formulare & Leistungen → Bescheinigungen verwalten → Bescheinigungen anderer Personen
  3. Wähle dort den Bereich für "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" aus.
  4. Erteile die Berechtigung für folgenden Bevollmächtigten:
    "forium GmbH" (Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de)

Damit ist Steuererklaerung-Polizei.de berechtigt, die beim Finanzamt gespeicherten elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen.

Nach der Freischaltung kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Daten erstmals durch Steuererklaerung-Polizei.de abgerufen werden können. Du wirst anschließend automatisch per E-Mail informiert.

Hinweis: Wenn dein ELSTER-Zugang nicht mehr aktiv ist (z. B. weil das Zertifikat abgelaufen ist), musst du dich erneut registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhältst du aus Sicherheitsgründen einen Teil der Aktivierungsdaten per Post.

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