Was ist der Datenabruf und wozu benötige ich ihn?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Steuererklaerung-Polizei.de. Über den Datenabruf kannst du personenbezogene Daten, die bei deinem Finanzamt über dich gespeichert sind, abrufen und direkt in deine Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)
Wenn du den Service einmalig eingerichtet hast, weißt du sofort, welche Daten das Finanzamt über dich vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2026 können die Daten für 2025, 2024, 2023 und 2022 abgerufen werden
Online-Abgabe Ihrer Steuererklärung
Wenn du den Datenabruf in Steuererklaerung-Polizei.de freigeschaltet hast, kannst du die Online-Abgabe für die Übermittlung deiner Steuererklärung sofort nutzen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über dich gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft. Die Aktivierung des Datenabrufs bei der Finanzverwaltung erfolgt einmalig und dauert bis zu 2 Wochen.
Die bereitgestellten Daten kannst du dann mit wenigen Klicks in deine Einkommensteuererklärung bei Steuererklaerung-Polizei.de übernehmen. Die Daten musst du so nicht selbst eintragen. Deine Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Du musst die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
So hast du mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Rechner
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