Welche Angelegenheiten kann ich per E-Mail erledigen?
Du kannst alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid oder Fristverlängerungsantrag) oder Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Dein Finanzamt senden. Beachte jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Dir liegt.
Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. Dies ist z. B. bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen der Fall oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke).
Dein Finanzamt wird bemüht sein, Dir die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Es dürfen Dir jedoch nur einfache steuerliche Auskünfte erteilt und entsprechende Hilfeleistungen beim Ausfüllen von Anträgen und Erklärungen gegeben werden.
Dein Finanzamt darf keine Beratung über den steuerlich besten Weg zu einem bestimmten Ziel geben oder Dich über alle gesetzlichen Möglichkeiten und Mittel aufklären. Diese Aufgaben sind den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte usw.) gesetzlich vorbehalten.
Bewertungen des Textes: Welche Angelegenheiten kann ich per E-Mail erledigen?
4.44
von 5
Anzahl an Bewertungen: 9