Kann ich mit meinem Finanzamt auch über E-Mail kommunizieren?
Selbstverständlich ist auch die Kommunikation per E-Mail mit deinem Finanzamt möglich. In der Regel kannst du alle einfachen Schreiben und Anträge (z.B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an dein Finanzamt senden.
Beachte jedoch, dass das Zustellrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei dir liegt.
E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Unbefugte können deine E-Mails ggf. lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern nicht möglich.
Bitte beachte daher auch, dass E-Mails an das Finanzamt auf eigene Gefahr erfolgen. Steuererklaerung-Polizei.de kann die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit der E-Mails nicht gewährleisten.
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