Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Welche Nachrichten kannst du an das Finanzamt senden?

Je nach Deinem Anliegen stehen Dir folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Fristverlängerung beantragen: Falls Du Deine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen kannst und mehr Zeit benötigst.
  • Belege nachreichen: Nur, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert.
  • Einspruch einlegen: Falls Du mit der Berechnung des Finanzamts nicht einverstanden bist und Korrekturen verlangst.
  • Sonstige Nachricht: Falls Du ein Anliegen hast, das nicht in eine der oben genannten Kategorien fällt.

Wichtige Hinweise:

  1. Um eine Nachricht an Dein Finanzamt zu senden, musst Du stets Deine Steuernummer sowie Deine Steuer-Identifikationsnummer angeben.
  2. Eine Fristverlängerung kann nur für Steuererklärungen des aktuellen oder des unmittelbar vorhergehenden Veranlagungsjahres beantragt werden, sofern diese noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
  3. Die Nachreichung von Belegen oder ein Einspruch ist nur möglich, wenn Du die Steuererklärung bereits mit Steuererklaerung-Polizei.de abgegeben hast.
  4. Belege sollten nur dann nachgereicht werden, wenn das Finanzamt Dich ausdrücklich dazu auffordert. Andernfalls ist es nicht erforderlich, Belege unaufgefordert einzusenden.
  5. Eine sonstige Nachricht ist nur möglich, wenn Du mindestens eine Steuererklärung in Steuererklaerung-Polizei.de erstellt hast.