Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von deiner persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Wann besteht eine Abgabepflicht?
Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- du Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten hast (Progressionsvorbehalt),
- du gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hattest, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
- du mit deinem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt hast,
- du zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt hast (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
- du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurdest.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer findest du hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Wann besteht keine Abgabepflicht?
Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:
- du 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt warst,
- du in Steuerklasse I eingestuft warst,
- du keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hattest,
- keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn du unsicher bist, ob du abgeben musst, hilft dein zuständiges Finanzamt weiter.
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