Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn du deine Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellst – z. B. mit Steuererklaerung-Polizei.de –, gilt folgende gesetzliche Frist:
Abgabefrist: 31. Juli 2026
Bis zu diesem Datum muss deine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein.
Die Frist ist gesetzlich geregelt in § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO). Versäumst du die Frist, kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.
Versäumst du die Frist, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden.
Fristverlängerung beantragen – aber rechtzeitig!
- Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist.
- Der Antrag muss vor dem 31. Juli 2026 gestellt werden.
- In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2026 gewährt.
Grundlage: § 109 AO (Fristverlängerung durch das Finanzamt im Einzelfall)
Freiwillige Abgabe: Mehr Zeit für deine Erklärung
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du deine Steuererklärung freiwillig einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.
Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Freiwillige Abgabe möglich bis zum 31. Dezember 2029
Gesetzliche Grundlage: § 169 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
Tipp: Im Zweifel ans Finanzamt wenden
Du bist dir unsicher, ob du zur Abgabe verpflichtet bist? Dann frag bei deinem zuständigen Finanzamt nach. Dort erhältst du eine verlässliche Auskunft.
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