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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Übte <%0500107%> eine Erwerbstätigkeit (kein Ausbildungsverhältnis) aus?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder seinem  Studium einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines
Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.