Feldhilfe:
(2014)
Haben Sie für die Fahrt(en) einen Firmenwagen genutzt?
Geben Sie hier bitte an, ob die Auswärtstätigkeit mit Ihrem Firmenwgen oder oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebersdurchgeführt haben.
Wichtig: Wenn Sie die Fahrten ganz oder teilweise mit einem Fírmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt haben, dürfen keine Fahrtkosten geltend gemacht werden!