Feldhilfe:
(2021)
b) Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Übertrage folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. b):
"Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung"
Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.
Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Private zur Kranken- und Pflegeversicherung".
