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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


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Abgänge

Unter einem Anlagenabgang versteht man das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts, bevor die Nutzungsdauer verstrichen ist.

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Gründe für einen Anlagenabgang:

  • Anlagenabgang durch Verkauf,
  • Anlagenabgang ohne Verkauf (z. B. Diebstahl, Verschrottung, Verlust),
  • Anlagenabgang durch Privatentnahme.
Zugänge

Unter einem Anlagenzugang versteht man unselbständig nutzbare Gegenstände (z. B. Zubehörteile und Erweiterungen einer bestehenden Anlage), die zu einem Wirtschaftsgut angeschafft worden sind.

Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert

Gib hier die Höhe der Anschaffungskosten an.

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die Du geleistet hast, um einen Gegenstand für Deinen Betrieb zu erwerben.

Bezeichnung

Gib hier eine aussagekräftige Bezeichnung für das Wirtschaftsgut an.

Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Trage hier den Buchwert eines Anlageguts zum Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ein.

Der Buchwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes, wie er in deinen Aufzeichnungen steht. Er ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstandes abzüglich der bisherigen Abschreibungen.

Zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums, am 01.01.2025, entspricht der Buchwert in der Regel den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da noch keine Abschreibungen vorgenommen wurden. Abschreibungen reduzieren den Buchwert im Laufe der Zeit, um den Wertverlust des Guts darzustellen.

Hinweis: Der "Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" ist immer der 01.01.2025.

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Der Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums ergibt sich aus dem Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums abzüglich den Anlagenabgängen und ggf. AfA-Beträgen zuzüglich der Anlagenzugänge.