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Feldhilfe: (2021) ... davon als Sonderausgaben abzugsfähig

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): ... davon als Sonderausgaben abzugsfähig

Der Abzug von Schulgeld erfolgt über den Sonderausgabenabzug und ist für Kinder möglich, für die im Jahr 2021 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld bestand.

Bei der Ermittlung der Einkommensteuer werden 30 Prozent der Aufwendungen je Kind (max. 5.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt.