Feldhilfe:
(2021)
Abschreibungsart
Wähle hier, ob du die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG linear oder nach § 7 Abs. 5 EStG degressiv vornimmst.
Achtung: Gib hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2021 an. Kürze deine vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkunftserzielung genutzte Flächenanteile!
Ein Beispiel: Die Abschreibung für das gesamte Gebäude betragen im Veranlagungsjahr 2021 insgesamt 1.200 Euro. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, von denen eine mit 200 qm selbst genutzt wird und eine mit 100 qm vermietet wird. In diesem Fall kannst du nur 1/3 als Abschreibung geltend machen, also insgesamt 400 Euro.