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Feldhilfe: (2021) Bezeichnung der Abschreibung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Bezeichnung der Abschreibung

Gib hier eine Bezeichnung für die vorgenommen Abschreibung an.

Achtung: Gib hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2021 an. Kürze deine vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkunftserzielung genutzte Flächenanteile!

Ein Beispiel: Die Abschreibung für das gesamte Gebäude betragen im Veranlagungsjahr 2021 insgesamt 1.200 Euro. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, von denen eine mit 200 qm selbst genutzt wird und eine mit 100 qm vermietet wird. In diesem Fall kannst du nur 1/3 als Abschreibung geltend machen, also insgesamt 400 Euro.