Feldhilfe:
(2021)
Einkünfte
Gib hier den Gewinn oder Verlust aus deiner selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit gemäß deiner gesondert erstellten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder gemäß deiner Bilanz an. In der Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) musst du detaillierte Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen.
Kennzeichne einen Verlust durch ein vorangestelltes Minus-Zeichen ("-").
Für jede selbständige Tätigkeit ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.
Die früher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln durften, ist entfallen. Nur Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Zumindest wird dies von vielen Finanzämtern nicht beanstandet.