Feldhilfe:
(2021)
Betrag
Gib hier Unterhaltszahlungen an, die du an die unterstützte Person geleistet hast. Die Zahlungen sollten als Post- oder Banküberweisung erfolgen, damit diese gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können.
Maximal können 2021 9.744 Euro für jede unterstützte Person geltend gemacht werden. Für jeden Monat, in dem die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel.
Nicht auf Euro lautende Beträge müssen entsprechend dem für September 2020 von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umgerechnet werden. Die monatlichen Umrechnungskurse werden auch vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung gib hier nicht an. Diese Aufwendungen musst du bei der unterstützen Person angeben, für die die Beiträge übernommen wurden. Die Versicherungsbeiträge sind zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen abzugsfähig.
Wichtig: Grundsätzlich beginnt der Unterstützungszeitraum frühestens mit der ersten Unterhaltszahlung. Unterhaltszahlungen können nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden.
Eine Unterhaltszahlung im Januar, die dem Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten in den nächsten 12 Monaten zugutekommen soll, ist in vollem Umfang – begrenzt auf den Unterhaltshöchstbetrag – absetzbar. Eine Zahlung im Dezember wird jedoch nur zu 1/12 berücksichtigt, also entsprechend gekürzt.
Leiste Unterhaltszahlungen an Angehörige daher am besten im Januar oder beginne mit der ersten Zahlung in diesem Monat.