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Feldhilfe: (2021) Willst du Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Willst du Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen?

Wählen Sie Ja, wenn Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen wollen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Wiederbeschaffungskosten für Möbel, Hausrat und Kleidung
  • Reparaturkosten für Haus/Wohnung, Fenster und Fassaden
  • Entsorgungskosten nach Sturmschäden o. ä.
  • Kosten für ein Sachverständigengutachten
  • Sanierungskosten wegen Gesundheitsgefährdung
  • Kosten für die Entsorgung wegen Gesundheitsgefährdung