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Feldhilfe: (2021) Aktuell zuständiges Finanzamt

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Aktuell zuständiges Finanzamt

Wähle hier das Finanzamt aus, in dessen Bezirk du bei der Abgabe der Steuererklärung wohnst. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn du während des Jahres umziehst, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Die von Steuererklaerung-Polizei.de verwendete Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundeszentralamt für Steuern, in dem alle aktuellen Finanzämter aufgelistet sind, und wird regelmäßig aktualisiert.

In Klammern findest du auch die vierstellige Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer). Die letzten zwei bzw. drei Stellen der BUFA-Nr. bilden - je nach Bundesland - zugleich den ersten Zahlenblock deiner Steuernummer.

Sonderfall 1: Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Mecklenburg-Vorpommern ist für dich zuständig, wenn du im Ausland lebst und aus Deutschland nur Renten beziehst. Erzielen du noch weitere Einkünfte, kann auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Im Zweifelsfall setze dich bitte mit dem Finanzamt Neubrandenburg in Verbindung.

Sonderfall 2: Wegzug aus Deutschland

Wenn du nach deinem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland erzielst, verbleibt die Zuständigkeit beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes.

Wenn du auch nach dem im Wegzugsjahr inländische Einkünfte erzielst, bestimmt sich die Zuständigkeit für die Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 2 EStG (Betriebsstättenfinanzamt) bzw. § 19 Abs. 2 AO. Das zuständige Finanzamt ist dann auch für die Veranlagungszeiträume zuständig, in denen noch unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren können ggf. durch das bisher zuständige Finanzamt fortgeführt werden. Im Zweifelsfall setze dich bitte mit deinem bisherigen Finanzamt in Verbindung.