Anleger müssen hier nur Angaben machen, wenn du an einer Personengesellschaft (z. B.GbR, OHG, KG) beteiligt oder Teil einer Erbengemeinschaft bist.
Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen.