Feldhilfe:
(2021)
Straße und Hausnummer
Gib hier die Straße und die Hausnummer des Objekts an, bei dem eine energetische Maßnahmen § 35c Abs. 1 EStG durchgeführt wurde.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das BMF folgende energetische Maßnahmen (§ 35c Abs. 1 EStG):
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs-/Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das begünstigte Objekt bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist.
Solltest du die Steuerermäßigung für mehr als ein Objekt beantragen, erfasse die Daten für jedes Objekt separat.
Als Nachweis reiche bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.