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Feldhilfe: (2021) Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Förderfähig sind die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Dabei werden die folgenden Anlagen gefördert:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme,
  • zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
  • Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude
  • Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasserwärmepumpe

Die Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.

Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.

Als Nachweis reiche bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.

Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.