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Feldhilfe: (2021) Lohnanteil, Maschinen- und Fahrtkosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Lohnanteil, Maschinen- und Fahrtkosten

Gib die im Rechnungsbetrag enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer ein, der dir in Verbindung mit der Erbringung von Handwerkerleistungen in deinem Haushalt entstanden sind.

Hinweis: Kunden haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Rechnung, die den Lohnanteil gesondert ausweist. Wird der Lohnanteil auf deiner Rechnung nicht extra ausgewiesen, weil der Rechnungsbetrag keine Materialkosten enthält, trage bitte in beiden Feldern ("Rechnungsbetrag" und "Lohnanteil, Maschinen- und Fahrtkosten ") den gleichen  Betrag ein.

Wichtig: Nur die Aufwendungen für Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten führen zu einer Steuerermäßigung. Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt.

Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen.

Um die Steuervergünstigung zu erhalten, musst du unbedingt eine Bedingung beachten: Du musst dir vom Dienstleister eine Rechnung geben lassen, und diese Rechnung darfst du nur mittels Banküberweisung auf dessen Konto begleichen. Vermeide also Barzahlung! Eine Quittung genügt nicht!

Es ist zwar nicht erforderlich, dass du den Kontoauszug der Steuererklärung beifügst. Im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte aber dessen Vorlage verlangen. Beträge, die per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder per Online-Banking bezahlt wurden, werden in Verbindung mit dem Kontoauszug anerkannt.

Als Mieter/Wohnungseigentümer erhältst du jährlich eine Nebenkosten- / Hausgeldabrechnung. Für die darin enthaltenen Aufwendungen für Handwerkerleistungen darfst du ebenfalls eine Steuerermäßigung beantragen. Als Nachweis erhältst du vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Bescheinigung über die Höhe der Handwerkerleistung.