Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Hast du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erwirtschaftet?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hast du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erwirtschaftet?

Wähle "ja", wenn Du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt hast, z. B. aus

  • der Vermietung eines Hauses,
  • der Verpachtung von Gewerberäumen,
  • einer vermieteten Eigentumswohnung.

Wenn Du in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnst, musst Du nur Angaben machen, sofern Du einzelne Räume entgeltlich vermietest.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.