Feldhilfen
Straße und Hausnummer
Gib hier die Anschrift des von dir unterstützten Haushalts an.
Die Unterhaltszahlungen sind dann für den unterstützten Haushalt zu erfassen. Das Finanzamt unterstellt, dass alle Unterhaltsleistungen gleichmäßig auf alle im Haushalt lebenden und unterstützten Personen verteilt werden.
Die von dir gezahlten Unterhaltsleistungen werden daher zu gleichen Teilen auf alle im Haushalt lebenden Personen aufgeteilt, auch wenn diese nicht unterhaltsberechtigt sind.
Die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) ...
Wähle bitte aus, ob die unterstützte Person bzw. die unterstützten Personen
- in Deinem Haushalt in Deutschland,
- in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
- in einem anderen Haushalt im Ausland
leben.
Hinweis: Unterhaltszahlung ins Ausland sind nur steuerliche abzugsfähig, wenn Du gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet bist.
Geleistete Unterhaltszahlungen
Für jede unterstützte Person können maximal 2025 12.096 Euro im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Wird die Voraussetzung nicht ganzjährig erfüllt, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel je Kalendermonat ohne Anspruch.
Beträge in ausländischer Währung müssen nach dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurs für September 2024 umgerechnet werden. Die entsprechenden monatlichen Umrechnungskurse findest du auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Hinweis: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind hier nicht anzugeben. Diese sind bei der unterstützten Person zu erfassen, für die die Beiträge übernommen wurden. Die Versicherungsbeiträge sind zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen abziehbar.
Wichtig: Der Unterstützungszeitraum beginnt grundsätzlich erst mit der ersten tatsächlichen Unterhaltszahlung. Eine rückwirkende Berücksichtigung für vorherige Monate ist nicht möglich.
Beispiel: Eine Unterhaltszahlung im Januar, die den Bedarf der unterstützten Person für die kommenden zwölf Monate decken soll, kann im vollen Umfang (bis zum Höchstbetrag) abgesetzt werden.
Eine Zahlung im Dezember wird dagegen nur anteilig mit 1/12 des Höchstbetrags berücksichtigt – unabhängig davon, ob sie für das ganze Jahr gedacht war.
Daher empfiehlt es sich, Unterhaltszahlungen möglichst bereits im Januar zu leisten oder spätestens in diesem Monat damit zu beginnen.
Soll Naturalunterhalt für alle im Haushalt lebenden und unterstützten Personen geltend gemacht werden?
Wenn die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden lebt, kannst du pro Monat 1.008 Euro ohne Nachweis geltend machen. Wähle in diesem Fall "ja" aus.
Das Finanzamt geht davon aus, dass dir Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese Aufwendungen werden als Naturalunterhalt (u. a. Verpflegung, Unterkunft, Kleidung) bezeichnet, die dir aus sittlicher Verpflichtung entstehen.
Unterstützt du beispielsweise dein Kind, für das du kein Kindergeld mehr erhältst, aber das weiterhin bei dir lebt, kannst du den gewährten Naturalunterhalt steuerlich geltend machen. Dies gilt ebenso für Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
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Name und den Vornamen der unterstützten Person
Unterstützungszeitraum
Gib hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei dir gewohnt hat und du für Unterkunft und Verpflegung gesorgt hast (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).
Wichtig:
- Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
- Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
- Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
- Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.
Beispiel: Dein Kind zieht im März 2025 wieder bei dir ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025
Land
Gib hier an, in welchem Land die von dir unterstützte Person ihren Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Lebt die Person im Ausland, kann es zu einer Kürzung des Unterhaltshöchstbetrages kommen. Außerdem stellt das Finanzamt strenge Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen.