Feldhilfe:
(2023)
Möchtest du Angaben zu gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträgen machen?
Willst du Angaben zu gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträgen nach § 10 Außensteuergesetz (AStG) machen, wähle bitte "ja".
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.