Feldhilfe:
(2021)
24. a) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
Übertrage folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. a):
"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"
Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.
Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung".
