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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 24. a) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Trage hier den Betrag aus Zeile 24 b) deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24 c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24 c) der Wert "0,00" einzutragen.

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Du musst keine weiteren Angaben machen.