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Feldhilfe: (2021) verstorben am

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): verstorben am

Gib hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.

Ist der andere Elternteil im Jahr 2021 verstorben, kannst du ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht dir nur ein halber Kinderfreibetrag zu.

Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2021 gestorben, erhältst du den vollen Kinderfreibetrag.