Feldhilfe:
verstorben am
Gib hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2025 verstorben, kannst du ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht dir nur ein halber Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2025 gestorben, erhältst du den vollen Kinderfreibetrag.