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Feldhilfe: (2021) Bezeichnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Bezeichnung

Hier kannst du die Schuldzinsen erfassen, die du an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) für ein Darlehen leistest, das du unmittelbar für deinen vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt hast. Gib als Bezeichnung z. B. der Bankname oder die Vertragsnummer an.

Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:

  • Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
  • Schuldzinsen für Bauspardarlehen
  • Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
  • Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen
  • Erbbauzinsen
  • Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn du bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchst
  • Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
  • Bereitstellungszinsen
  • Zinsen, die du als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen musst
  • Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate

Ein Damnum/Disagio ist zwingend sofort abzuziehen, wenn es "marktüblich" ist. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden.

Auch ein höheres Disagio von mehr als 5 % kann noch "marktüblich" sein und im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgezogen werden. Selbst ein Disagio von 10 % bei 10-jähriger Kreditlaufzeit kann durchaus "marktüblich" und somit in voller Höhe absetzbar sein (BFH-Urteil vom 8.3.2016, IX R 38/14).